Steuerbehörde empfiehlt Abflugsteuer mit erwarteten Einnahmen von 1,1 Milliarden NIS jährlich
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Die Planungs- und Wirtschaftsabteilung der Steuerbehörde hat eine Steuer auf Flüge von israelischen Flughäfen empfohlen, deren Höhe sich nach dem Flugzeuggewicht und der Flugstrecke richten soll. Ein am 8. November bekannt gewordenes Positionspapier schätzt die jährlichen Einnahmen auf 1,1 Milliarden NIS zu Preisen von 2025. Die Empfehlung erfolgt vor den Beratungen über den nächsten Staatshaushalt. Die vorgeschlagene Abgabe würde von rund 1.300 NIS für einen Inlandsflug mit einem Flugzeug von bis zu 50 Tonnen bis zu etwa 100.000 NIS für einen Langstreckenflug mit einem Flugzeug von mehr als 300 Tonnen reichen. Den Schätzungen zufolge würden die Ticketpreise um 4–5 % steigen. Die geschätzten Zusatzkosten je Passagier betragen 12 NIS auf Inlandsstrecken, 58 NIS auf Mittelstrecken, vor allem nach Europa, und 274 NIS auf Langstrecken, darunter in die Vereinigten Staaten und nach Fernost. Die Abteilung begründet den Vorschlag damit, Treibhausgasemissionen, lokale Luftverschmutzung und Fluglärm sowie die damit verbundenen Infrastruktur- und Gesundheitskosten zu berücksichtigen. Sie bevorzugt das Modell nach Gewicht und Entfernung wegen seiner einfachen praktischen Umsetzung und der Planungssicherheit für Fluggesellschaften hinsichtlich ihrer Steuerpflicht. Der Bericht weist darauf hin, dass internationale Flüge derzeit dem Mehrwertsteuersatz von null unterliegen und Flugtreibstoff von der Verbrauchsteuer befreit ist. Er verweist auch auf vergleichbare Luftverkehrsteuern in Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Das beschriebene Papier ist eine Empfehlung für die Haushaltsberatungen; es begründet weder eine beschlossene Abgabe noch einen Einführungstermin.

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