Richter hinterfragt Versuch, Mandelblits Befragung im Netanyahu-Prozess zu begrenzen
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Eine Mehrheit des Gerichts gab am 28. Oktober dem Einwand der Staatsanwaltschaft gegen eine Ausweitung der Befragung des früheren Generalstaatsanwalts Avichai Mandelblit im Prozess gegen Ministerpräsident Benjamin Netanyahu statt, trotz der Einwände von Richter Moshe Bar-Am. Der Streit betraf die Frage, ob die Verteidigung nach Ermittlungsmaßnahmen fragen durfte, die nach Mandelblits Genehmigungen durchgeführt wurden. Frühere Befragungen hatten sich mit Maßnahmen vor diesen Genehmigungen und mit der Genehmigungsphase selbst befasst. Staatsanwältin Yehudit Tirosh argumentierte, die Befragung solle sich auf die Fragen konzentrieren, die für die Beurteilung der Genehmigungen des Generalstaatsanwalts erforderlich seien, statt allgemein interne Abläufe der Staatsanwaltschaft offenzulegen. Sie sagte, Teams hätten das Ermittlungsmaterial geprüft. Fragen zu Unterlagen, die in der Ermittlungsakte fehlten, sollten an die Ermittler gerichtet und nicht als Beleg dafür gewertet werden, dass Mandelblit getäuscht worden sei. Richterin Rivka Friedman-Feldman erwiderte, Mandelblit habe erklärt, einige Unterlagen, darunter Transkripte, nicht geprüft zu haben. Richter Moshe Bar-Am sagte, die in der Aussage aufgeworfenen Fragen schienen für das Argument der Verteidigung zum Verfahrensmissbrauch relevant zu sein. Sie ungeprüft zu lassen, könne eine Lücke in der Sachverhaltsaufklärung hinterlassen. Bar-Am fragte: „Wie können wir ignorieren, dass ein früherer Generalstaatsanwalt über rechtswidrige Handlungen aussagt?“ Seine Frage bezog sich auf die Aussage vor Gericht; sie war keine Feststellung, dass bestimmte Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig gewesen seien. Die Mehrheit unterband schließlich diese Befragungslinie, während Bar-Am in der Minderheit blieb. Nach der Entscheidung beantragte Netanyahus Verteidiger, die Verhandlung zu beenden, damit sich die Verteidigung erneut vorbereiten könne. Der Wortwechsel folgte auf frühere Aussagen, in denen Mandelblit beschrieben hatte, wie er Ermittlungsthemen genehmigte und zugleich eine Aufsichtsfunktion behielt. Er habe erwartet, dass ihm wesentliche Ermittlungsmaßnahmen vorgelegt würden, während die Ermittler über Ermessensspielraum verfügten. Bar-Am hatte gefragt, ob konkretere Genehmigungen die Grenzen deutlicher machen würden. Der Streit am Mittwoch betraf die Frage, wie weit die Verteidigung die Umsetzung dieser Genehmigungen untersuchen durfte.
Quellen
Unterschiede in der Berichterstattung
Die Quellen widersprechen sich sachlich hinsichtlich des Ergebnisses des Einwands: Kikar HaShabbat berichtet, Bar-Am habe den Einwand der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen; laut dem aktualisierten Bericht von Ynet gab die Gerichtsmehrheit ihm statt, während Bar-Am in der Minderheit blieb. Beide berichten über den Versuch der Staatsanwaltschaft, die Befragung zu begrenzen, und über Bar-Ams Kritik daran.
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