Emet LeYaakov geht gegen Kita-Zuschüsse nach dem Militärstatus der Eltern vor
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Emet LeYaakov BeYisrael ficht Kriterien für Kita-Zuschüsse an, die den Anspruch an den Militärstatus beider Eltern knüpfen. Die neu bekannt gewordene Petition beim Obersten Gerichtshof fordert Änderungen an den Regeln des Arbeitsministeriums für das Schuljahr 5787. Sie macht geltend, dass gegen Eltern gerichtete Einschränkungen auch kleinen Kindern und den Erwerbsmöglichkeiten ihrer Familien schaden. Die gemeinnützige Gesellschaft, vertreten durch Rechtsanwalt Yitzhak Bam, nennt den Arbeitsminister, den Generaldirektor des Ministeriums und die Generalstaatsanwältin als Antragsgegner. Ihre Eingabe richtet sich gegen die Abschnitte 3 und 5.5–5.6 sowie Anhang 9 der Kriterien. Sie argumentiert, die Verknüpfung der Betreuungsförderung mit dem Militärstatus überschreite die Befugnisse der Verwaltung und verletze Gleichheit und Würde. „Der Staat darf die Einberufungspflicht des Vaters durchsetzen“, erklärt die Antragstellerin, wendet sich aber dagegen, den Zuschuss für ein Kleinkind als Mittel dazu einzusetzen. Der Petition zufolge wurden die Kriterien am 24. August veröffentlicht, nachdem das Betreuungsjahr in Einrichtungen für Haredim am 14. August begonnen hatte, und rückwirkend ab Jahresbeginn angewandt. Familien, die die Anmeldung bis zum 14. März abgeschlossen hätten, hätten sich auf die bisherigen Regeln verlassen und sollten vor einer späteren Änderung der Anspruchsvoraussetzungen geschützt werden. Beantragt werden unter anderem eine Übergangsfrist, die Fortsetzung der Hilfe für bereits angemeldete Familien sowie Teilzuschüsse oder schrittweise Kürzungen mit Vorwarnfristen statt eines vollständigen Ausschlusses. Das Verfahren betrifft die Bedingungen der Kinderbetreuungsförderung und zielt nicht auf die Abschaffung der Wehrpflicht. Der Oberste Gerichtshof hat den Staat zu einer Antwort innerhalb von 30 Tagen aufgefordert; dieser Verfahrensschritt entscheidet nicht über die Begründetheit der Petition.
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