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Zentraler Wahlausschuss präzisiert Abläufe zur Verkürzung der Warteschlangen vor Wahllokalen

Der Zentrale Wahlausschuss präzisierte am 27. Oktober die Abläufe in den Wahllokalen, nachdem eine hohe Beteiligung bei Israels Knesset-Wahl zu langen Schlangen und längeren Wartezeiten geführt hatte. Der Ausschuss handelte auf Antrag des Shas-Abgeordneten Erez Malul, eines seiner stellvertretenden Vorsitzenden. Er erteilte den Sekretären der Wahllokalvorstände sofortige Anweisungen, um einen Rückstau zu verhindern und die Stimmabgabe den ganzen Tag über effizienter zu gestalten. Die Klarstellung betraf sowohl die Identitätsprüfung als auch den Umgang mit Wahlumschlägen. Ein abgelaufener Personalausweis soll einen Wähler nicht aufhalten, wenn das Foto noch deutlich genug ist, damit die Wahlhelfer seine Identität feststellen können. Der Ausschuss forderte außerdem einen kontinuierlichen Ablauf bei der Stimmabgabe. Er wies die Wahlhelfer an, die Umschläge zügig und fortlaufend zu unterschreiben, damit diese Vorbereitung nicht zum Engpass wird und die auf ihre Stimmabgabe wartenden Menschen aufhält. Die Anweisungen regelten auch den Zugang für Wähler mit Behinderungen und die Situation der Menschen, die bei Schließung noch anstehen. Wähler mit Behinderungen sollen in der Schlange sofort Vorrang erhalten und dürfen im gesetzlich zulässigen Rahmen mit einer Begleitperson eintreten. An Wahllokalen, die planmäßig um 22:00 schließen, bleiben Menschen, die bis zu diesem Zeitpunkt eintreffen, zur Stimmabgabe berechtigt, auch wenn sie wegen der Schlange erst später an der Reihe sind. Diese Regelung betrifft Wähler, die das Wahllokal vor der Schließung erreichen; sie kündigt keine allgemeine Verlängerung der Wahlzeit an.

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