Frankreich: IStGH-Haftbefehl stand Netanyahus Flug über französischen Luftraum nicht entgegen
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Das französische Außenministerium erklärte am Donnerstag, die Genehmigung für das Flugzeug von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu, auf dem Weg zur UN-Generalversammlung den französischen Luftraum zu durchqueren, sei „in voller Übereinstimmung mit dem Völkerrecht“ erfolgt. Sprecher Pascal Confavreux sagte, das Römische Statut „erlegt keine Verpflichtungen hinsichtlich des Überflugs seines Hoheitsgebiets durch ein Staatsflugzeug auf, an dessen Bord sich ein Passagier befindet, gegen den ein Haftbefehl vorliegt“. Französische diplomatische Kreise hatten die Genehmigung am Dienstag bestätigt. Flugverfolgungsdaten zeigten, dass die Maschine Griechenland, Italien und Frankreich überflog, bevor sie in der Nähe von New York landete. Israel weist die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs zurück und ficht die Haftbefehle von 2024 an.
