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Likud beantragt längere Wahlöffnungszeiten; Yashar lehnt Antrag ab

Ursprünglicher Bericht Der Likud beantragte am 27. Oktober, die Stimmabgabe über die vorgesehene Schließzeit um 22:00 hinaus zu verlängern. Über die Bewilligung des Antrags soll der Richter am Obersten Gericht Noam Sohlberg entscheiden, der den Zentralen Wahlausschuss leitet. Der Antrag betrifft den Zeitraum, in dem Wähler an der Wahl teilnehmen können. Die Partei Yashar von Gadi Eisenkot lehnte den Antrag entschieden ab. Yashar erklärte, es sei „kein außergewöhnliches Ereignis eingetreten“, das eine Bewilligung rechtfertige. Die Partei warf dem Likud außerdem vor, den Boden für Zweifel an der Integrität der Wahl zu bereiten, und verknüpfte diesen Vorwurf mit Benjamin Netanyahus Äußerungen am Wahltag. Dies war Yashars Bewertung des Antrags. Otzma Yehudit vertrat die gegenteilige Position und beantragte, sich dem Antrag des Likud anzuschließen. Als Begründung für ihre Unterstützung längerer Wahlöffnungszeiten nannte die Partei überfüllte Wahllokale und ungewöhnlich lange Wartezeiten. Der Zentrale Wahlausschuss betonte gesondert, dass Wähler, die bis 22:00 in ihrem Wahllokal eintreffen, ihre Stimme abgeben dürfen, auch wenn die eigentliche Stimmabgabe erst danach erfolgt. Diese Klarstellung betrifft Menschen, die vor der vorgesehenen Schließzeit eintreffen; der Likud beantragt eine Genehmigung für die Stimmabgabe über die festgelegten Öffnungszeiten hinaus. Aktualisierung • Ofer Winters Partei Volk Israel schloss sich dem Antrag an, die Wahlzeit um eine Stunde zu verlängern, und verwies zur Begründung auf ungewöhnlich lange Warteschlangen in Wahllokalen, in denen die Partei mit Unterstützung rechnete.

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