Vereinigtes Tora-Judentum soll Vertreter in Wahlkommissionen zu telefonischen Meldungen der Wählerzahlen angewiesen haben
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Vereinigtes Tora-Judentum hat einem am 27. Oktober veröffentlichten Bericht zufolge Anweisungen an seine Vertreter in den Wahllokalkomitees verteilt, der Partei telefonisch die kumulierten Wählerzahlen zu melden. Die Anweisungen wurden bekannt, nachdem der Oberste Gerichtshof klargestellt hatte, dass Parteivertreter und Beobachter die tatsächlichen Gesamtzahlen der Wahlbeteiligung auf keinem Übermittlungsweg weitergeben dürfen. Die in dem Bericht beschriebenen Zählblätter fordern die Vertreter auf, jeden Wähler zu vermerken, auch diejenigen, die mit einem äußeren Umschlag abstimmen. Zu den Meldezeitpunkten sollen sie die laufende Gesamtzahl einkreisen und die Uhrzeit notieren. Die Anweisungen verbieten digitale Meldungen innerhalb des Wahlraums und sehen stattdessen vor, dass die Vertreter den Raum verlassen und eine eigens dafür eingerichtete Telefonnummer anrufen. Bei den angeforderten Informationen geht es um die gesamte Wahlbeteiligung, ohne Identitäten oder laufende Nummern der Wähler. Die Partei soll außerdem Leitlinien für die Komitees verteilt haben, die deren Mitgliedern erlauben, Wähler zu zählen und gelegentlich die Gesamtzahl ohne identifizierende Angaben zu melden. Eine gesonderte Anzeige in HaMevaser bittet die Wähler selbst, telefonisch zu bestätigen, dass sie gewählt haben. Dieses Verfahren unterscheidet sich von Meldungen der Komiteevertreter. Die ergänzende Gerichtsentscheidung vom 25. Oktober weitete das Verbot über die digitale Übermittlung hinaus aus. Sie folgte auf ein früheres Urteil, das die Erlaubnis für digitale Meldungen der Wahlbeteiligung aufgehoben hatte. Die nun bekannt gewordenen Anweisungen beschreiben, was die Vertreter tun sollten; sie belegen nicht, dass bereits Zahlen übermittelt wurden.
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